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REMONDIS Electrorecycling

EU-Vorgaben verpflichten Hersteller, Händler und entsorgungspflichtige Besitzer.
REMONDIS Electrorecycling nimmt ihnen alles ab

Vor dem Hintergrund stetig zunehmender Mengen an Elektroschrott hat das Europäische Parlament 2002 die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) erlassen. Sie dient der Vermeidung, Verringerung sowie umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

  • WEEE nimmt vor allem Hersteller und Vertreiber in die Pflicht

    • Wesentliches Prinzip der WEEE ist die Produktverantwortung. Die Vorgaben für die Hersteller, Vertreiber und entsorgungspflichtigen Besitzer:

      • Sie müssen innerhalb bestimmter Fristen für die Behandlung und Verwertung der Altgeräte sorgen
      • Bei Verwertung und Recycling haben sie die festgelegten Zielvorgaben (Verwertungsquoten) zu erfüllen
      • Bereits wenn sie ein neues Gerät auf den Markt bringen, sind sie verpflichtet, die Garantie für die Finanzierung der späteren umweltgerechten Entsorgung zu übernehmen
      • Sie sind dafür verantwortlich, Elektro- und Elektronikgeräte mit dem WEEE-Symbol – der durchgestrichenen Abfalltonne – und einer
        Herstelleridentifikation zu kennzeichnen
    • Wir entlasten Sie: mit individuell gestaltbaren WEEE-Lösungen, abgestimmt auf die jeweilige länderspezifische Gesetzgebung!

Strukturelle und technische Vorgaben der WEEE

  • REMONDIS Electrorecycling hilft: Wir installieren und/oder betreiben je nach Rechtslage und Aufgabenstellung verschiedenste Rücknahmesysteme um das gesteckte Sammelziel von 4 kg Elektrogeräte pro Einwohner zu erreichen

  • Neben der Herstellerverantwortung beinhaltet die WEEE folgende Vorgaben:

    • Elektro- und Elektronikaltgeräte sind nach den Vorgaben der WEEE getrennt zu sammeln
    • Die Rückgabe der Altgeräte muss für private Verbraucher kostenlos sein
    • Die Mitgliedstaaten müssen entsprechende Sammelsysteme orientiert an der Bevölkerungsdichte einrichten
    • Bei der Lagerung und Behandlung von Altgeräten sind bestimmte technische Anforderungen einzuhalten
    • Verbindliches Sammelziel für alle Mitgliedstaaten
  • RoHS weist gefährliche Stoffe in die Schranken

    • Die RoHS-Richtlinie (Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment), ebenfalls 2002 vom Europäischen Parlament erlassen, greift bereits im Produktionsprozess: Sie verbietet beziehungsweise begrenzt den Einsatz von bromhaltigen Flammschutzmitteln, Cadmium, Blei, Quecksilber und anderen Schadstoffen. So sollen die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verringert, der umsichtige Umgang mit natürlichen Ressourcen und das Recycling der Geräte verbessert werden.

    • Inverkehrbringer stehen in der Verantwortung!
      Dass Bauteile, Verbindungen und Legierungen den RoHS-Vorschriften entsprechen, müssen die Hersteller sicherstellen, die in letzter Instanz als Inverkehrbringer verantwortlich sind

  • Die Technik entwickelt sich stetig weiter. Die EU-Richtlinien auch. So, wie REMONDIS

    Sowohl die WEEE- als auch die RoHS-Richtlinie werden immer wieder novelliert, um mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten und neuen Erkenntnissen gerecht zu werden. REMONDIS Electrorecycling steht ihnen in nichts nach und verfügt über adäquate Lösungen und Anlagen.

    WEEE-Erweiterungen

    Beispiele für WEEE-Erweiterungen sind die Ausdehnung des Anwendungsbereiches, die stufenweise Anhebung der Sammelziele und auch der Verwertungs- und Recyclingquoten, um Ressourcenschutzaspekte zu verstärken und letztendlich eine Kreislaufführung auf der Basis der Herstellerverantwortung sicherzustellen. Die jeweils aktuellen Vorgaben finden Sie hier

    RoHS-Erweiterungen

    Bei der RoHS-Novellierung geht es unter anderem um die Implementierung von Verfahren zur Bewertung von möglichen neu zu beschränkenden Stoffen sowie entsprechender Bewertungskriterien, über die Sie hier mehr erfahren.

  • Viele Länder, verschiedene Wege

    Die detaillierte Ausgestaltung der WEEE- und RoHS-Vorgaben obliegt den Mitgliedstaaten, die die WEEE-Richtlinie sowie ihre Novellen in bestimmten Fristen in nationales Gesetz umsetzen müssen. Mehr über die Unterschiede und die passenden Lösungen von REMONDIS erfahren Sie hier

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    In Finnland sind die Hersteller für die Sammlung elektronischer Altgeräte zuständig. Zudem tragen sie die Kosten für ihre Verwertung.

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    In Estland sind Hersteller und Händler für die Sammlung elektronischer Altgeräte verantwortlich. Die Kosten für die Verwertung tragen die Hersteller.

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    In Schweden sind die Hersteller für die Sammlung elektronischer Altgeräte zuständig. Zudem tragen sie die Kosten für ihre Verwertung.

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    In Lettland sind Hersteller und Händler für die Sammlung elektronischer Altgeräte verantwortlich. Die Kosten für ihre Verwertung tragen die Hersteller.

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    In Irland sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte verantwortlich. Zudem tragen sie die Kosten für ihre Verwertung.

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    In Dänemark sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte verantwortlich. Sie tragen zudem die Kosten für ihre Verwertung.

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    In Litauen haben Hersteller und Importeure eine Non-Profit-Organisation gegründet. Die Kosten werden ganzheitlich von den Mitgliedern, d.h. den Herstellern und Importeuren getragen.

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    In Großbritannien sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte verantwortlich. Zudem tragen sie die Kosten für die Verwertung.

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    In den Niederlanden sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte verantwortlich. Die Kosten für deren Verwertung tragen Hersteller, Händler und Kommunen.

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    In Polen sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte verantwortlich. Zudem tragen sie die Kosten für ihre Verwertung.

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    In Belgien sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte verantwortlich. Die Kosten für die Verwertung tragen Hersteller und Händler.

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    In Deutschland stellen Städte, Gemeinden und Kommunen die Flächen zu Verfügung, auf denen Sammelcontainer für elektronische Altgeräte platziert werden. Die Verwertungskosten tragen die Gerätehersteller.

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    In Luxemburg sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte zuständig. Sie tragen auch die Kosten für ihre Verwertung.

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    In Tschechien sind Hersteller und Händler sowohl für die Sammlung elektronischer Altgeräte als auch für die Finanzierung der Verwertung zuständig.

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    In der Slowakei sind die Hersteller für die Sammlung elektronischer Altgeräte zuständig. Zudem tragen sie die Kosten für ihre Verwertung.

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    In Frankreich sind Hersteller und Händler sowohl für die Sammlung elektronischer Altgeräte als auch für die Finanzierung der Verwertung zuständig.

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    In Ungarn sind Hersteller und Händler sowohl für die Sammlung elektronischer Altgeräte als auch für die Finanzierung der Verwertung zuständig.

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    In Slowenien sind die Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte zuständig. Die Kosten für ihre Verwertung übernehmen Hersteller, Händler und Kommunen.

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    In Portugal sind Hersteller, Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte zuständig. Die Kosten für ihre Verwertung tragen die Hersteller.

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    In Spanien sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte zuständig. Die Kosten für die Verwertung übernehmen die Hersteller.

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    In Italien sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte verantwortlich. Zudem tragen sie die Kosten für ihre Verwertung.

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    In Griechenland sind Händler und Kommunen für die Sammlung elektronischer Altgeräte verant-wortlich. Zudem tragen sie die Kosten für ihre Verwertung.

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    In Malta sind fünf operative Wertstoffhöfe implementiert, an denen sich Bürger kostenlos ihrer Altgeräte entledigen können. Des Weiteren können Privathaushalte ihre großen Geräte zu Abholung anmelden oder teilweise Ihre Geräte im Handel zurückgeben. Hersteller sind in einem System organisiert, das sich für adäquates Recycling und dessen Rahmenbedingungen einsetzt.

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    In Zypern sind die Hersteller für die Sammlung elektronischer Altgeräte zuständig. Zudem tragen sie die Kosten für ihre Verwertung.

    Auch die Produktverantwortung ist je nach Land ganz unterschiedlich geregelt – wählen Sie den entsprechenden Hotspot aus und erfahren Sie mehr

  • WEEE-Gerätekategorien

    Die WEEE-Richtlinie definiert derzeit zehn Gerätekategorien. Ob und inwiefern diese zu Sammelgruppen zusammengelegt werden, bestimmt die jeweilige nationale Gesetzgebung.

    • Haushaltsgroßgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen)
    • Haushaltskleingeräte (z. B. Toaster, Rasierapparat)
    • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z. B. Computer, Telefone)
    • Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. TV-Geräte, Hi-Fi-Anlagen)
    • Beleuchtungskörper (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
    • Elektrische und elektronische Werkzeuge (z. B. Bohrmaschinen)
    • Spielzeug, Freizeit und Sportgeräte (z. B. Elektrische Eisenbahnen)
    • Medizinische Ausrüstung (z. B. Beatmungsgeräte)
    • Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z. B. Rauchmelder, Kfz-Diagnosegeräte)
    • Automatische Ausgabegeräte (z. B. Geld- oder Getränkeautomaten)

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