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RoHS. WEEE. ElektroG.
Gesetze fördern das Recycling.

Hohe Regelungsdichte: Der Anwendungsbereich des ElektroG erstreckt sich über zehn verschiedene Kategorien von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Basis für die Vermeidung und Verwertung von Elektronikschrott sind zwei EU-Richtlinien, deren Vorgaben für alle Länder der Europäischen Union gelten:

  • Die RoHS-Richtlinie (Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment) beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sowie in deren Bauteilen.
  • Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) zielt darauf ab, Elektro- und Elektronikgeräte systematisch zu erfassen und einem umweltgerechten Recycling- und Verwertungsprozess zuzuführen.

 

 

 

Vorbildliche Umsetzung in nationales Recht
Mit dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz, kurz ElektroG, hat Deutschland die EU-Richtlinien am 16. März 2005 in nationales Recht umgesetzt. Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Seine wesentlichen Ziele sind:

  • Förderung der Herstellerverantwortung
  • Vermeidung von Beseitigung im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte
  • Minderung von Schadstoffeinträgen in die Umwelt
  • Schonung von Ressourcen
  • Erfassung von mindestens 4 Kilogramm Altgeräten je Einwohner und Jahr aus privaten Haushalten
  • Vorgabe verbindlicher Recycling- und Verwertungsquoten

 

 

 

Hintergrund: EAR – die Zentralstelle des deutschen Elektrorecyclings

Für die effiziente Umsetzung des ElektroG richtete die Industrie das Elektro-Altgeräte-Register (EAR) ein, das als zentrale Koordinierungsstelle fungiert. Das EAR, eine Stiftung, wurde vom Umweltbundesamt beliehen und kann somit hoheitliche Aufgaben übernehmen. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Registrierung der Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten, die Abholkoordinierung und Mengenerfassung sowie die Nachweisführung der Entsorgung. Sämtliche Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten sind beim EAR registriert. Ohne diese Registrierung dürfen sie keine Geräte in den Verkehr bringen. Für die Sammlung der Altgeräte sind je nach Landesrecht die Gemeinden, Städte und Landkreise verantwortlich. Um den Abtransport und die Entsorgung müssen sich die Hersteller kümmern. Diese Aufgabe können die Unternehmen an REMONDIS Electrorecycling übertragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

REMONDIS Electrorecycling bietet Ihnen maximale Entsorgungs- und Rechtssicherheit. Anhand von Nachweisen lässt sich jeder Verwertungsschritt lückenlos nachvollziehen.

 

ElektroG

WEEE-Directive




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