Für die deutschlandweite Umsetzung der WEEE-Richtlinie wurde das ElektroG erlassen, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Eckdaten ElektroG | |
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Inkrafttreten | 13.08.2005 |
Novellierung | 24.10.2015 |
Inhalte bei Einführung | Zusammenführung der Richtlinie 2002/95/EG RoHS und 2002/96/EG WEEE |
Aktuelle Richtlinie | 2012/19/EU |
Ziele des Gesetzes | Verringerung von Schadstoffen in der Elektronik (RoHS-Richtlinie: Stoffbeschränkungen), Vermeidung und Reduzierung von Elektronikschrott durch Wiederverwendung (Rücknahme und Entsorgung), Verbesserung der Effizienz der Ressourcennutzung |
Aktuelle Fassung | Gesetzestext |
Das ElektroG fasst die in der WEEE-Richtlinie definierten Elektro- und Elektronikgeräte aktuell seit dem 15.08.2018 in sechs Gerätekategorien und sechs Sammelgruppen (gemäß §14(1) ElektroG) zusammen.
Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien, werden wegen der hohen Brandgefahr separat in Gitterboxen gesammelt. Beim Transport gelten die ADR-Vorschriften.
Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien, werden wegen der hohen Brandgefahr separat in Gitterboxen gesammelt. Beim Transport gelten die ADR-Vorschriften.
Nachtspeicherheizgeräte werden separat auf Paletten gesammelt und unter Sondervorgaben transportiert und verwertet.
Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien, werden wegen der hohen Brandgefahr separat in Gitterboxen gesammelt. Beim Transport gelten die ADR-Vorschriften.