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REMONDIS Electrorecycling

Zentraler Dreh- und Angelpunkt: stiftung ear

  • Für die effiziente Umsetzung des ElektroG haben die Hersteller die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (stiftung ear) eingerichtet, die als zentrale Koordinierungsstelle fungiert. Seit August 2005 dürfen in Deutschland nur Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, die bei der stiftung ear registriert worden sind. Hersteller von privat genutzten Geräten (B2C) müssen dabei eine insolvenzsichere Garantie vorlegen.

  • Geteilte Produktverantwortung für B2C-Geräte

    Ein wesentlicher Punkt der deutschen Gesetzgebung: Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Bereich der B2C-Geräte fallen, unterliegen der geteilten Produktverantwortung von Herstellern und Kommunen.


    • Die Sammlung der B2C-Geräte liegt in der Zuständigkeit der Kommunen und muss für Privathaushalte kostenfrei sein. In der Regel werden hierfür kommunale Sammelstellen wie z. B. Wertstoffhöfe und haushaltsnahe Erfassungssysteme wie Depotcontainer eingerichtet.


    • Für die Gestellung von Sammelbehältern sowie für die Abholung und Verwertung der kommunal gesammelten Geräte sind die Hersteller verantwortlich – Leistungen, mit denen sie Entsorgungsunternehmen beauftragen können.


    • Auf freiwilliger Basis kann auch der Handel Altgeräte aus privatem Gebrauch zurücknehmen.

Privat oder gewerblich?

  • Sind Geräte für den gewerblichen Gebrauch bestimmt, müssen Hersteller das bei der Registrierung umfassend glaubhaft machen.

  • Deutschlandweit und auf Abruf rücknahmeverpflichtet

    Als zentrale Stelle koordiniert die stiftung ear die Bereitstellung von Sammelbehältern und vor allem die Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in ganz Deutschland:

    • Sobald einer der Sammelbehälter an einer kommunalen Übergabestellen voll ist, geht bei der stiftung ear eine entsprechende Vollmeldung ein
    • Über einen Berechnungsalgorithmus bestimmt die stiftung ear, welcher Hersteller auf Basis seines in Verkehr gebrachten Mengenvolumens zunächst seine Abholverpflichtung erfüllen muss
    • Der Hersteller – beziehungsweise das bei der stiftung ear zu diesem Hersteller hinterlegte Entsorgungsunternehmen – muss innerhalb einer bestimmten Frist den vollen Sammelbehälter gegen ein leeres Erfassungssystem austauschen und die Entsorgung übernehmen
    • Somit muss jeder Hersteller die bundesweite Abdeckung von Abholaufträgen sicherstellen
    • Sämtliche Verpflichtungen übertragen Hersteller gerne vollumfänglich auf REMONDIS Electrorecycling, um sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren

    Dem Berechnungsalgorithmus liegen die in Verkehr gebrachten Mengen (monatliche Ist-Inputmeldung) und die bereits übernommenen Abholungen jedes Herstellers (Ist-Outputmeldung) zugrunde

  • Die Umsetzung des ElektroG

    Ob Inverkehrbringer, Handel oder Kommune: Mit REMONDIS sind Sie garantiert auf der sicheren Seite! Mehr über unsere WEEE-Lösungen


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