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REMONDIS Electrorecycling

Französische Gesetzgebung für „Déchets d‘équipements électriques et électroniques (DEEE)“

  • In Frankreich wurde die WEEE-Richtlinie mittels einer Verordnung umgesetzt, der „Verordnung vom 23. November über die Modalitäten der Behandlung von Elektro- und Elektronikgeräten unter Artikel 21 des Dekrets Nr. 2005-829 über die Zusammensetzung von elektrischen und elektronischen Geräten und die Entsorgung von Abfällen aus diesen Geräten“ („Arrêté du 23 novembre 2005 relatif aux modalités de traitement des déchets d‘équipements électriques et électroniques prévues à l‘article 21 du décret n° 2005-829 du 20 juillet 2005 relatif à la composition des équipements électriques et électroniques et à l‘élimination des déchets issus de ces équipements“).

  • Sitze des französischen Zweikammerparlaments: Der Senat als Oberhaus tagt im Palais du Luxembourg, die Nationalversammlung als Unterhaus im Palais Bourbon

  • Eckdaten zum DEEE in Frankreich

    Eckdaten zum DEEE in Frankreich
    Inkrafttreten20.07.2005
    Inhalte bei EinführungWEEE-Richtlinie
    Ziele des GesetzesVerringerung von Schadstoffen, Entnahme von Schadstoffen aus den Elektro- und Elektronikaltgeräten, Konzipierung der Geräte unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, dass die Wiederverwendung und das Recycling von Bauteilen oder ganzen Geräten nicht behindert werden
    Aktuelle FassungGesetzestext
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