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REMONDIS Electrorecycling

Deutsche Gesetzgebung: ElektroG

  • Für die deutschlandweite Umsetzung der WEEE-Richtlinie wurde das ElektroG erlassen, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.

  • Eckdaten ElektroG

    Eckdaten ElektroG
    Inkrafttreten13.08.2005
    Novellierung24.10.2015
    Inhalte bei EinführungZusammenführung der Richtlinie 2002/95/EG RoHS und 2002/96/EG WEEE
    Aktuelle Richtlinie2012/19/EU
    Ziele des GesetzesVerringerung von Schadstoffen in der Elektronik (RoHS-Richtlinie: Stoffbeschränkungen), Vermeidung und Reduzierung von Elektronikschrott durch Wiederverwendung (Rücknahme und Entsorgung), Verbesserung der Effizienz der Ressourcennutzung
    Aktuelle FassungGesetzestext
  • Sammelgruppen gemäß ElektroG

    Das ElektroG fasst die in der WEEE-Richtlinie definierten Elektro- und Elektronikgeräte aktuell seit dem 15.08.2018 in  sechs Gerätekategorien und sechs Sammelgruppen (gemäß §14(1) ElektroG) zusammen.


    • Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger

      • Wärmeüberträger (z.B. Kühl- bzw. Gefriergeräte, Klimageräte)

    • Sammelgruppe 2: Bildschirmgeräte

      • Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten (z.B. Fernseher, Monitore, Laptops, Tablets)

      Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien, werden wegen der hohen Brandgefahr separat in Gitterboxen gesammelt. Beim Transport gelten die ADR-Vorschriften.


    • Sammelgruppe 3: Lampen

      • Beleuchtungskörper (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LEDs)

    • Sammelgruppe 4: Großgeräte

      • Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt (z.B. Waschmaschine, Herd, große Mikrowellen)

      Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien, werden wegen der hohen Brandgefahr separat in Gitterboxen gesammelt. Beim Transport gelten die ADR-Vorschriften.

      Nachtspeicherheizgeräte werden separat auf Paletten gesammelt und unter Sondervorgaben transportiert und verwertet.


    • Sammelgruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

      • Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt (z.B. Toaster, Föhn)
      • kleine Geräte der ITK, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt (z.B. Handys, Telefone, Cameras)

      Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien, werden wegen der hohen Brandgefahr separat in Gitterboxen gesammelt. Beim Transport gelten die ADR-Vorschriften.


    SG6

    • Gruppe 6: Photovoltaikmodule

      • Solarpaneele

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