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REMONDIS Electrorecycling

Gesetzgebung in Österreich: Die EAG-VO

  • Für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Österreich wurde die Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) erlassen. Zudem wurde mit der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH eine zentrale Koordinierungs- und Informationsplattform für den Bereich EAG-VO sowie der Batterieverordnung (Batterie-VO) geschaffen.

  • Die Politik gibt die Richtung vor. Erlassen wurde die EAG-VO vom österreichischen Parlament in Wien

  • Eckdaten EAG-VO

    Eckdaten EAG-VO
    Inkrafttreten13.08.2005
    Inhalte bei EinführungMit der Elektroaltgeräte-Verordnung soll ein Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Menschen sowie zur Abwehr von Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen geleistet werden.
    Ziele des GesetzesZiel der Verordnung ist es, die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu reduzieren sowie die Wiederverwendung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu verbessern bzw. zu kontrollieren.
    Aktuelle FassungEine Übersicht über den Gesetzestext sowie Änderungen finden Sie auf der Homepage der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria.
  • Sammelgruppen in Österreich

    Zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Österreich werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte in fünf Sammel- und Behandlungskategorien eingeteilt.


    • Sammelgruppe 1: Elektro-Großgeräte

      • Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen)
      • Automatische Ausgabegeräte (z. B. Getränkeautomaten)

    • Sammelgruppe 2: Kühl- und Gefriergeräte

      • Kühlschränke

    • Sammelgruppe 3: Bildschirmgeräte

      • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z. B. Computer, Telefone)
      • Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. TV-Geräte, Hi-Fi-Anlagen)

    • Sammelgruppe 4: Elektro-Kleingeräte

      • Elektrische und elektronische Werkzeuge (z. B Bohrer)
      • Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte (z. B. Elektrische Eisenbahnen,)
      • Medizinische Ausrüstung (z. B. Dialysegeräte)
      • Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z. B. Rauchmelder, KfZ-Diagnosegeräte)

    • Sammelgruppe 5: Gasentladungslampen

      • Beleuchtungskörper (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)

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