Button für Menü
REMONDIS Electrorecycling

Händler sind abhängig von der Größe der Verkaufsfläche rücknahmeverpflichtet

  • In Österreich können private Haushalte ihre ausgedienten Elektrogeräte kostenlos an den flächendeckend eingerichteten Sammelstellen der Gemeinden abgeben. Zudem sind einige Händler zur Rücknahme verpflichtet: Sofern ihre Verkaufsfläche 150 m² übersteigt, müssen sie Altgeräte beim Kauf eines gleichwertigen Geräts zurücknehmen.

  • Die sogenannte 1:1-Rücknahmepflicht verpflichtet Händler ab einer gewissen Größe, Elektro- und Elektronikaltgeräte im Austausch kostenfrei anzunehmen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen

  • Verpflichtung zur Entsorgungsfinanzierung der Hersteller

    Für alle nach dem 12.08.2005 in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronik-Altgeräte für private Haushalte müssen Hersteller eine Sicherstellung für die Rücknahme und Behandlung dieser Geräte leisten. Die Sicherstellung muss je Sammel- und Behandlungskategorie durch eine der drei folgenden Varianten erfolgen:

    • die Teilnahme an einem entsprechenden Sammel- und Verwertungssystem
    • den Abschluss einer Versicherung
    • die Einrichtung eines gesperrten Bankkontos

    In der Praxis sieht es so aus, dass derzeit alle Hersteller die Rücknahme über die Teilnahme an einem Sammel- bzw. Verwertungssystem sichern.

Stoffverbot

  • Das Gesetz verbietet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Leuchten für private Haushalte sowie elektrische Glühlampen in Verkehr zu bringen, die die folgenden Vorgaben überschreiten:

    • mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom,
    • polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) je homogenen Werkstoff
    • mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenen Werkstoff

    Als homogener Werkstoff gilt ein Werkstoff, der durch eine mechanische Behandlung nicht in einzelne Stoffe getrennt werden kann.

  • Bei der Einführung der EAG-VO in Österreich stand der Umweltgedanke im Vordergrund, weshalb schädliche Inhaltsstoffe durch die Verordnung reglementiert werden

  • Überwachung

    Die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH ist seit Juli 2005 per Bescheid des Lebensministeriums mit der Erfüllung bestimmter im Abfallgesetz (AWG 2002) und der EAG-VO vorgeschriebener Aufgaben betraut. Dazu zählen insbesondere:

    • die Durchführung der Abholkoordination,
    • die Öffentlichkeitsarbeit,
    • die Abgeltung von Infrastrukturkostenpauschalen sowie
    • das Berichtswesen an das Lebensministerium und an die Europäische Kommission.

    • Die Abholkoordination ist folgendermaßen geregelt: Jede Kommune hat unabhängig von ihrer Größe und Sammelmenge das Recht, zwei Mal im Jahr eine Abholung zu verlangen. Diese Abholungen werden über die Koordinierungsstelle angemeldet und an jenes System vergeben, das zum Zeitpunkt der Abholanordnung den geringsten Erfüllungsgrad in der jeweiligen Gerätegruppe aufweist.

  • Besonderheiten des Gesetzes

    Die EAG-VO räumt Kommunen die Möglichkeit ein, die von ihnen gesammelten Altgeräte privatrechtlich an jeden autorisierten Entsorgungsfachbetrieb zu übergeben und eine Meldung an die EAK über die optierten Mengen abzugeben. Hierzu sind weder zeitliche noch räumliche Einschränkungen gegeben.


REMONDIS Electrorecycling GmbH
AGBImpressumDatenschutzhinweiseWhistleblower Policy


  • 

    Schreiben Sie uns

    Es gelten unsere Datenschutzhinweise


  • Über REMONDIS Electrorecycling

    Hier finden Sie Unternehmensbroschüren, Infos zu unseren Zertifizierungen sowie eine Zusammenfassung europäischer Gesetze

    Immer auf dem neuesten Stand: Verfolgen Sie Ihre ear-Abholaufträge online

    REMONDIS Electrorecycling ist im europäischen und internationalen Ausland für Sie tätig


  • Kontakt

    REMONDIS Electrorecycling GmbH
    Brunnenstraße 138
    44536 Lünen
    Deutschland
    T +49 2306 106507
    F +49 2306 106919
    E-Mail

© 2024 REMONDIS SE & Co. KG