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REMONDIS Electrorecycling

Polnische Gesetzgebung: „Ustawa o zużytym sprzęcie
elektrycznym i elektronicznym“

  • Um die Inhalte der WEEE-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, wurde in Polen das „Ustawa o zużytym sprzęcie elektrycznym i elektronicznym“ (Gesetz über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) erlassen.

  • Der Ort, an dem das polnische Gesetz zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie beschlossen wurde: das Parlamentsgebäude in Warschau

  • Eckdaten „Ustawa o zużytym sprzęcie elektrycznym i
    elektronicznym“

    Eckdaten
    Inkrafttreten29.07.2005
    Inhalte bei EinführungVerantwortungsgrundsätze für Hersteller, die Elektronikgeräte in Verkehr bringen
    Ziele des GesetzesErstellung eines Systems für die Sammlung und Verarbeitung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
    Aktuelle FassungGesetzestext auf der Internetseite des Sejm

Gesetzesänderungen

Am 21.11.2008 wurden folgende Neuerungen im polnischen Elektro- und Elektronikgerätegesetz beschlossen:

  • Änderung der Definition des Herstellers: Hersteller ist derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt bringt
  • Einführung der Kostenpflicht für Umweltbildung: Öffentliche Kampagnen. Wettbewerbe und Aktionen zur Steigerung des Umweltbewusstseins und dem verantwortungsvollen Umgang im Sinne der WEEE
  • Kostentransparenz bei der Abfallbehandlung: Einzelhändler und Großhändler sind verpflichtet, Kunden über die Kosten für die Sammlung und Verwertung zu informieren und über das Sammelsystem WEEE informieren
  • Reduzierung des Berichterstattungsintervalls von vierteljährlich auf halbjährlich
  • Anhebung der minimalen Sammelquoten von 24 % auf 35 % in den kommenden Jahren
  • Einführung zusätzlicher Sammel-, Service- und E-Schrott- Sammelstellen
  • Sammelgruppen in Polen

    In Polen werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte entsprechend der WEEE-Richtlinie in zehn verschiedenen Sammelgruppen erfasst.


    • Sammelgruppe 1: Haushaltsgroßgeräte

      • z. B. Waschmaschinen, usw.

    • Sammelgruppe 2: Haushaltskleingeräte

      • z. B. Toaster, Rasierapparat, usw.

    • Sammelgruppe 3: IT- und Kommunikationsgeräte

      • z. B. Computer, Telefone, usw.

    • Sammelgruppe 4: Audiovisuelle Ausstattung

      • z. B. TV-Geräte, Hi-Fi-Anlagen, usw.

    • Sammelgruppe 5: Beleuchtungskörper

      • z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, usw.

    • Sammelgruppe 6: Elektrische und elektronische Werkzeuge

      • z. B. Bohrmaschinen, Rasenmäher, Sägen, Nähmaschinen, Geräte zum Drehen, usw.

    • Sammelgruppe 7: Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

      • z. B. Modelleisenbahnen, Fitnessmaschinen, Videospiele, Geldspielautomaten, usw.

    • Sammelgruppe 8: Medizinische Geräte und Instrumente

      • z. B. Beatmungsgeräte, Analysegeräte, Gefriergeräte, usw.

    • Sammelgruppe 9: Überwachungs- und Kontrollinstrumente

      • z. B. Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Geräte zum Messen, usw.

    • Sammelgruppe 10: Automatische Ausgabegeräte

      • z. B. Fahrkartenautomaten, Heißgetränkeautomaten, usw.
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