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Unsere Unternehmenszentrale in Lünen, Deutschland
Die Zentrale der REMONDIS Electrorecycling GmbH befindet sich auf dem Gelände des REMONDIS Zentrums für industrielle Kreislaufwirtschaft, dem Lippewerk in Lünen.
REMONDIS Electrorecycling GmbH Hauptverwaltung Lünen Brunnenstr. 138 44536 Lünen Deutschland T +49 2306 106507 F +49 2306 106919 E-Mail Anfahrtsskizze PDF
Ihr Weg zu uns
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Fahrt!
Aus Richtung Oberhausen
Fahren Sie über die A 2 in Richtung Hannover
An der Ausfahrt Dortmund-Nordost fahren Sie ab auf die B 236 in Richtung Lünen
Am Ende des Zubringers fahren Sie nach rechts auf die B 54 /B 236
An der 2. Ampel biegen Sie links ab in Richtung Brambauer (Brambauer Straße)
Fahren Sie an der nächsten Ampel rechts auf die Brunnenstraße
Immer geradeaus
Zunächst über die Kanalbrücke
Nehmen Sie im Kreisverkehr die zweite Ausfahrt. Nach gut 1 km gelangen Sie zum Ziel
Unser Unternehmen liegt auf der rechten Seite
Aus Richtung Münster
Fahren Sie über die A 1 in Richtung Dortmund
Am Kamener Kreuz fahren Sie ab auf die A 2 in Richtung Oberhausen
Den weiteren Straßenverlauf entnehmen Sie bitte „Aus Richtung Oberhausen“
Aus Richtung Dortmund
Fahren Sie über die A 1 in Richtung Münster
Am Kamener Kreuz fahren Sie auf die A 2 in Richtung Oberhausen
Den weiteren Straßenverlauf entnehmen Sie bitte „Aus Richtung Oberhausen“
Aus Richtung Hannover
Die Wegbeschreibung entnehmen Sie bitte „Aus Richtung Oberhausen“
Die Adressen und Anfahrtsbeschreibungen unserer weiteren Gesellschaften finden Sie hier:
Für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Österreich wurde die Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) erlassen. Zudem wurde mit der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH eine zentrale Koordinierungs- und Informationsplattform für den Bereich EAG-VO sowie der Batterieverordnung (Batterie-VO) geschaffen.
Die Politik gibt die Richtung vor. Erlassen wurde die EAG-VO vom österreichischen Parlament in Wien
Eckdaten EAG-VO
Eckdaten EAG-VO
Inkrafttreten
13.08.2005
Inhalte bei Einführung
Mit der Elektroaltgeräte-Verordnung soll ein Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Menschen sowie zur Abwehr von Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen geleistet werden.
Ziele des Gesetzes
Ziel der Verordnung ist es, die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu reduzieren sowie die Wiederverwendung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu verbessern bzw. zu kontrollieren.
Aktuelle Fassung
Eine Übersicht über den Gesetzestext sowie Änderungen finden Sie auf der Homepage der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria.
Sammelgruppen in Österreich
Zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Österreich werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte in fünf Sammel- und Behandlungskategorien eingeteilt.
Sammelgruppe 1: Elektro-Großgeräte
Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen)
Automatische Ausgabegeräte (z. B. Getränkeautomaten)
Sammelgruppe 2: Kühl- und Gefriergeräte
Kühlschränke
Sammelgruppe 3: Bildschirmgeräte
Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z. B. Computer, Telefone)
Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. TV-Geräte, Hi-Fi-Anlagen)
Sammelgruppe 4: Elektro-Kleingeräte
Elektrische und elektronische Werkzeuge (z. B Bohrer)
Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte (z. B. Elektrische Eisenbahnen,)
Medizinische Ausrüstung (z. B. Dialysegeräte)
Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z. B. Rauchmelder, KfZ-Diagnosegeräte)
Sammelgruppe 5: Gasentladungslampen
Beleuchtungskörper (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)