Für die länderspezifische Umsetzung der WEEE-Direktive gibt es in jedem Land Europas verschiedene Rahmenbedingungen. REMONDIS Electrorecycling kennt sie im Detail.
In Deutschland wurde für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) erlassen. Es trat im August 2005 in Kraft und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Unterstützend ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register eingerichtet worden.
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Frankreich setzt die WEEE-Richtlinie mit der Verordnung „déchets d'équipements électriques et électroniques“ (DEEE) seit Juli 2005 um. Sie regelt den Umgang mit Abfällen aus Elektro- und Elektronikaltgeräten.
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In Österreich trat im August 2005 die Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) in Kraft. Zur Unterstützung der Umsetzung der WEEE-Richtlinie wurde zudem die Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH (EAK) geschaffen.
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In Polen regelt seit August 2008 das „Ustawa o zuzytym sprzecie elektrycznym i elektronicznym“, das Gesetz über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die Umsetzung der Inhalte der europäischen WEEE-Richtlinie.
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Neben Deutschland, Frankreich, Österreich und Polen arbeitet REMONDIS Electrorecycling auch in anderen europäischen Nachbarländern mit Rücknahmesystemen zusammen. In den Niederlanden kooperieren wir beispielsweise mit Wecycle, in Slowenien mit ZEOS.
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