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REMONDIS Electrorecycling

Vorgeschriebene Sammelquote

  • Das Gesetz für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gibt jedem Hersteller eine klare Sammelquote von 35 % vor, bezogen auf die im Vorjahr in Verkehr gebrachte Menge an elektronischen Geräten. Daher ist jeder Hersteller verpflichtet, eine entsprechende Mengenmeldung beim „G³ówny Inspektorat Ochrony Œrodowiska“ (GIOŒ), dem Hauptaufsichtsamt für Umweltschutz, zu erbringen.

  • Breit gestreute Sammelstellen

    • Als Sammelstelle für ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte kommen alle Einrichtungen und Unternehmen in Frage, die entsprechende Genehmigungen haben und am System „Punktów Selektywnej Zbiórki Odpadów Komunalnych – PSZOK“ teilnehmen. Das können Kommunalunternehmen, Schrottannahmestellen sowie Vertriebs- und Servicestellen von Elektro- und Elektronikgeräten sein.

  • Finanzierung mit System

    Das polnische Gesetz nimmt jeden Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten in die Finanzierungspflicht für:

      • das Sammelsystem
      • die Sammelstellen
      • die Verarbeitung, Verwertung und das Recycling von Altgeräten aus privaten Haushalten

    Hierzu schließt jeder Hersteller einen Vertrag mit einem Rücknahmesystem, das sämtliche Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes übernimmt. Das Rücknahmesystem wiederum schließt Verträge mit den Rückbauzentren und finanziert die Umweltbildung.

  • Pflichterfüllung durch Rücknahmesysteme

    Jeder Hersteller kann seine Pflichten selbstständig oder mit der Hilfe von Rücknahmesystemen erfüllen. Wenn der Hersteller die Rücknahme selbstständig organisiert, muss er dafür eine finanzielle Sicherheit hinterlegen. Sie wird nach Gewicht berechnet und beträgt 1,80 Zloty pro Kilo der elektronischen Geräte, die von ihm in Verkehr gebracht wurden. In der Praxis ist es für die Hersteller rentabler, mit einem Rücknahmesystem einen Vertrag zu schließen, da das Rücknahmesystem bereits eine finanzielle Sicherung über das Grundkapital in Höhe von 5 Millionen Zloty hat. Die Hälfte dieses Kapitals muss ständig auf einem Bankkonto beibehalten werden.

  • Überprüfung durch GIOŚ und WIOŚ

    • Es gibt kein permanentes Kontrollsystem, das die Einhaltung des Gesetzes überwacht. Vielmehr muss das „Wojewódzki Inspektorat Ochrony Środowiska – WIOŚ“, das Woiwodschaft-Aufsichtsamt für Umweltschutz, mindestens einmal jährlich eine Kontrolle vornehmen. Zudem sind die Hersteller verpflichtet, Berichte über ihre Sollhöhe sowie ihre tatsächlich erreichte Sammlungs-, Verwertungs- und Recyclingquote zu schreiben und sie halbjährlich beim GIOŚ einzureichen. Das GIOŚ führt ein entsprechendes Register und bereitet einen jährlichen Bericht über das System vor.


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